Miet- und Reservierungsbedingungen Fahrradvermietung

Mietbedingungen Stand 11.05.2023

Liebe Fahrradmieter, bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen:

Die Vermietung der Fahrräder erfolgt auf Grundlage des BGB.

Der Mietpreis ist bei Übergabe des Fahrrades zu entrichten. Bei Anlieferung ist ausschließlich Barzahlung möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine (auch nicht anteilige) Rückerstattung des Mietpreises.

Wenn Sie ein Fahrrad reservieren möchten, erhalten Sie auf Ihre Anfrage hin ein entsprechendes Angebot von uns. Bitte bestätigen Sie uns dieses schriftlich oder per E-Mail. Bei Annahme des Angebotes wird die Reservierung für beide Seiten verbindlich. Eine Stornierung ist jederzeit vor Mietbeginn möglich.

Die Höhe der Stornierungsgebühr beträgt bei eine Stornierung

vom Mietvertragsabschluss bis 14 Tage vor Mietbeginn 20%
13 Tage bis einen Tag vor Mietbeginn 75%
bei Absage am Miettag 100%

vom vereinbarten Gesamtbruttomietpreis.

Sie nutzen hochwertige Mietsachen, bitte lassen sie die Räder nicht unbeaufsichtigt. Diebstahl geht zu Lasten des Nutzers. Bei mehrtägiger Nutzung verwahren Sie die Räder in abgeschlossenen Räumen.

Die zu verleihenden Fahrräder werden regelmäßig gewartet und gepflegt, dennoch kann auch uns einmal etwas entgehen. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei Übernahme des Rades auf Mängel aufmerksam zu machen. Bitte prüfen Sie die Fahrräder vor jeder Benutzung auf Betriebssicherheit, besonders bei mehrtägiger Mietdauer.

Technische Mängel, Unfallschäden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, ist die Nutzung des Fahrrades zu unterbrechen.

Schäden an der Mietsache, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters. Die Behebung erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist freigestellt nach Rücksprache mit dem Vermieter den Schaden in einer Fachwerkstatt auf eigene Kosten beheben zu lassen. Die fachgerechte Reparatur ist dem Vermieter zu belegen.

Reifenpannen, die nicht auf Materialfehler zurückzuführen sind, gehören zu den Risiken der Fahrradnutzung und gelten als Schaden an der Mietsache. Die fachgerechte Reparatur erfolgt durch den Vermieter, im Ausnahmefall und nach Rücksprache darf eine Fachwerkstatt mit der Behebung des Schadens beauftragt werden, die Kosten trägt der Mieter.

Im Schadensfall ist eine Abholung des Fahrrades möglich. Die Anfahrt wird berechnet.

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

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