Allgemeine Geschäftsbedingungen


für das velo inn Basislager Bad Berka
Blankenhainer Str. 6a | 99438 Bad Berka | Telefon: 036458-493131 | mobil: 0171 6522191
empfang@veloinn.de | www.veloinn.de | Ust-IdNr.: DE 274347974 - nachstehend „Pension“ genannt -


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie für alle dem Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Pension und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Ausdrücklich verbindliche Buchungen können auf Betreiben des Vermieters vereinbart werden, wenn beispielsweise mehrere Buchungsanfragen auf ein Zimmer bestehen. Aus diesem Grund muss dem Vermieter durch Bekanntgabe eine Mobilfunk-Rufnummer oder einer E-Mailadresse die Kontaktaufnahme ermöglicht werden. Reagiert ein Gast auf mindestens 3 Versuche der Kontaktaufnahme nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem letzten Versuch, verliert er den Anspruch auf Bereitstellung des Zimmers.

3. Preise und Leistungen

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können durch die Pension geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, in der Belegung der Zimmer und der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Pension dem zustimmt. Siehe Punkt 4.4 .

3.5 Die Preise können durch die Pension geändert werden, wenn sich die Standardpreise der Pension verändern und ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten bis zum Reiseantritt besteht. Preisänderungen werden dem Gast unverzüglich in geeigneter Weise zur Kenntnis gegeben. Dem Gast steht dann ein Rücktritt von der Buchung frei.

3.6 Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Pension eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.

3.7 Alle Leistungen der Pension sind spätestens bei Abreise in bar oder Ec Cash zu bezahlen. Ist abzusehen, dass der Gast früher als 8:00 abreist, ist er verpflichtet, die Rechnung bis spätestens 18:00 des Vortages zu begleichen. Ein Aufenthalt gegen Rechnung ist nach vorheriger Vereinbarung und schriftlicher Kostenübernahmezusage möglich.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Ein Zimmer ist verbindlich gebucht, wenn es vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Unabhängig vom Buchungszeitpunkt schuldet der Gast den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

4.2 In positiver Abweichung bietet die Pension dem Gast folgende Möglichkeiten zum Vertragsrücktritt:
Stornierung oder Verkürzung des Aufenthaltes eines Zimmers

  • Anzeige der Nichtanreise bis zwei Tage vor der Anreise kostenfrei
  • Ab zwei Tagen vor Anreise 80% des Buchungspreises.
  • werden zwischen Anbieter und Gast abweichende (günstigere) Stornierungsfristen vereinbart, so werden diese in der schriftlichen Vertragsbestätigung festgehalten

4.3 Bei Gruppenbuchungen ab drei Zimmern und Langzeitraten gelten abweichend individuelle Stornierungsbedingungen.

5. Rücktritt der Pension

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2 eingeräumt wurde, ist die Pension ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension die Buchung nicht endgültig bestätigt Ziffer 2.3.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Pension gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere durch die Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
  • bei Verstoß gegen Nichtraucherregel wird der Vertrag sofort gekündigt, der entstandene Schaden, wie Nichtvermietbarkeit, Reinigung und ggf. Renovierung wird in Rechnung
    gestellt.

5.4 Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Pension steht darüber hinaus der vereinbarte Reispreis aus 4.2 no show zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine Nutzung des Zimmers bis 12:00 Uhr werden 50% und ab 12 Uhr 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.

7. Haftung

7.1 Die Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Pension ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Pension ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bad Berka,  04.05.2023

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